Therapieverfahren
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Analytische Psychotherapie
Beide Therapieformen sind seit Inkrafttreten des Psychotherapeuten-
gesetzes am 01. Januar 1999 staatlich anerkannte Therapieverfahren.
Sie basieren auf der Grundannahme der von Sigmund Freud begründeten Psychoanalyse, dass die Symptome einer psychischen Störung nämlich nicht als etwas Einzelnes betrachtet und behandelt werden können, sondern dass sie im Leben eines Menschen Sinn und Bedeutung haben, auch wenn sich dieser Zusammenhang zu großen Anteilen dem Betroffenen entzieht, d.h. unbewusst bleibt.
Der Weg der Heilung führt nach psychoanalytischem Verständnis nun durch eben dieses Unbewusste hindurch, denn im allmählichen Bewusstwerden der unbewussten Themen können neue, geglücktere Lebensmöglichkeiten und Wege sichtbar werden. In diesem Sinne stellen sich sowohl die tiefenpsychologisch fundierte als auch die analytische Psychotherapie als eine Art Wegbegleiter durch das Unbewusste dar.
Gründe für eine psychotherapeutische Behandlung können sein:
- Ängste wie z.B. Trennungsangst, Schulangst, Prüfungsangst,
soziale Angst
- Depressionen, suizidale Phantasien
- auffallend aggressives Verhalten
- dissoziales Verhalten wie z.B. Weglaufen, Schule schwänzen,
Stehlen und Lügen
- Einnässen oder Einkoten
- Einschlaf- und Durchschlafstörungen
- Regulationsstörungen wie z.B. Schlaf-, Fütter- und Gedeihstörungen
sowie exzessives Schreien im frühen Säuglingsalter
- Klammern, Trotzen und Toben im späten Säuglings- und Kleinkindalter
- hyperkinetisches Syndrom "Zappelphilip-Syndrom"
- Kontakt- und Beziehungsstörungen
- Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen
- Körperliche Schmerzen ohne medizinischen Befund, z.B. unklare Bauch- und Kopfschmerzen
- psychogene Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Fettsucht
- selbstverletzendes Verhalten, z.B. Ritzen der Haut, Nägelkauen
- Sprachstörungen, z.B. Stottern
- Zwänge, d.h. quälende immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen und Tics
- u.a.