Therapieablauf


Vom Erstgespräch bis zum Therapieantrag


Vor dem Beginn einer Psychotherapie finden ein Erstgespräch, bis zu sieben weitere probatorische Sitzungen, ein anamnestisches Gespräch sowie ggf. zwei spezielle diagnostische Sitzungen statt. In diesen Sitzungen wird geklärt, ob eine Indikation zur Psychotherapie besteht und, falls dies der Fall sein sollte, welches Therapieverfahren zur Behandlung geeignet ist.
Im Anschluss wird dann, bei entsprechender Indikation, die eigentliche Psychotherapie eingeleitet und bei der Krankenkasse beantragt.

Therapie


Die Sitzungen einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie finden in der Regel 1x pro Woche statt und dauern jeweils 50 Minuten. In ihnen wird ein begrenztes Thema fokussiert und bearbeitet.
Die Therapie kann sich über einen kürzeren Zeitraum (ca. 6 Monate) oder bis hin zu 1-2 Jahren (und manchmal auch mehr) erstrecken.

Die Sitzungen einer analytischen Psychotherapie finden in der Regel 2x pro Woche statt und dauern ebenfalls 50 Minuten. Die Therapie erstreckt sich dabei oft über einen Zeitraum von 2 oder mehr Jahren.

Beide Therapiearten werden bei Kindern normalerweise als Spieltherapie durchgeführt: Im freien Spiel können Kinder ihre bewussten und unbewussten Konflikte, ihre Wünsche und Ängste zum Ausdruck bringen
und – mit Hilfe des Therapeuten – bearbeiten.
Ähnlich verhält es sich bei Jugendlichen, bei denen jedoch mehr das Gespräch im Vordergrund steht.

Elterngespräche


Bestandteil der Therapie sind zudem die begleitenden Elterngespräche. Diese sind um so wichtiger, je jünger ein Kind ist, da jüngere Kinder in einem viel stärkeren Ausmaß auf ihre Eltern angewiesen sind als Jugendliche oder Heranwachsende. In der Regel findet nach jeder 4. Therapiestunde ein Elterngespräch ohne den Patienten statt. 
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann unter Umständen eine Therapie auch ohne begleitende Elternarbeit durchgeführt werden.

Schweigepflicht


Der Therapeut ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.
Diese ist um so wichtiger, als dass in einer Psychotherapie auch sehr persönliche Gefühle wie Angst, Scham, Aggressionen, Wünsche etc. zur Sprache kommen. Dritte werden nur im Ausnahmefall und nur unter ausdrücklicher Zustimmung vonseiten des Patienten bzw. der Eltern miteinbezogen.

Dr. phil. Stefan Nauenheim
Oxfordstraße 10
53111 Bonn
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