Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für die probatorischen Sitzungen und das Erstgespräch werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Die Kosten der eigentlichen Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Grundvoraussetzung ist der Therapieantrag, der die Beschwerden und die Kriterien der seelischen Erkrankung aufzeigt und dem seitens der Krankenkasse zugestimmt wurde. Der Antrag wird am Ende der probatorischen Sitzungen erstellt.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die gültige Versichertenkarte mit.
Private Krankenkassen
Hier gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Informationen, ob und in welchem Umfang die Therapiekosten erstattet werden, können dem Versicherungsvertrag entnommen oder direkt bei der Versicherung erfragt werden.